Kartellamt sieht Defizite bei Weitergabe des Tankrabatts
Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass die Steuerentlastung durch den Tankrabatt nicht in allen Fällen vollständig bei den Verbrauchern angekommen ist. Nach ersten Erkenntnissen der Bonner Wettbewerbsbehörde wurde die Senkung der Energiesteuer zwar grundsätzlich an den Zapfsäulen sichtbar, die Weitergabe erfolgte jedoch offenbar nicht durchgehend und in voller Höhe.
Eine abschließende Bewertung steht noch aus, da weitere Daten ausgewertet werden müssen.
Behörde prüft Kraftstoffbranche genauer
Die Mineralölwirtschaft steht seit längerem im Fokus der Wettbewerbshüter. Hintergrund ist die hohe Marktkonzentration im Raffinerie- und Tankstellengeschäft.
Durch verschärfte gesetzliche Vorgaben kann das Kartellamt inzwischen detailliertere Einblicke verlangen. Unternehmen müssen dabei unter anderem ihre Kostenstrukturen offenlegen und begründen, wie sich Kraftstoffpreise zusammensetzen.
Aktuell laufen entsprechende Verfahren gegen mehrere Akteure der Branche.
Uneinigkeit über Wirkung des Tankrabatts
Während die Behörde und verschiedene Wirtschaftsforscher von einer nur teilweisen Weitergabe ausgehen, weist die Branche die Vorwürfe zurück.
Nach Darstellung der Mineralölwirtschaft seien die Preise nach Einführung des Tankrabatts im Umfang der Steuerentlastung gesenkt worden. Entsprechend werde nun mit dem Ende der Maßnahme auch eine gegenläufige Preisbewegung erwartet.
Untersuchungen von Forschungsinstituten kommen hingegen zu dem Ergebnis, dass insbesondere bei Diesel nicht die gesamte steuerliche Entlastung an die Endkunden weitergereicht wurde.
Tankrabatt bleibt umstritten
Der Tankrabatt wurde eingeführt, um Verbraucher in einer Phase stark gestiegener Energiepreise zu entlasten. Die Maßnahme senkte die Energiesteuer auf Kraftstoffe zeitlich befristet um rund 17 Cent je Liter.
Die wirtschaftspolitische Bilanz bleibt jedoch umstritten. Kritiker bemängeln:
- hohe Kosten für den Staat
- begrenzte Entlastung für Verbraucher
- sowie mögliche Mitnahmeeffekte innerhalb der Wertschöpfungskette
Neue Preisregeln unter Beobachtung
Zusätzlich überwacht das Kartellamt die Einhaltung neuer Vorgaben zur Preisanpassung an Tankstellen. Seit Inkrafttreten der sogenannten 12‑Uhr‑Regel dürfen Preise nur noch einmal täglich angehoben werden.
Nach Angaben der Behörde wurden dabei zwar Verstöße erfasst, der Großteil bewegte sich jedoch zeitlich sehr nahe am vorgesehenen Anpassungszeitpunkt.