Deutschlands oberster Wettbewerbshüter fordert die Tankstellenbranche auf, die Preise für Benzin und Diesel zeitnah zu senken. Hintergrund sind die zuletzt gesunkenen Ölpreise infolge der Waffenruhe im Iran‑Konflikt. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sagte der Zeitung Handelsblatt, sinkende Rohölpreise seien ein klares Signal und müssten sich auch schnell an der Zapfsäule widerspiegeln.
In der Vergangenheit seien steigende Kosten sehr zügig an die Verbraucher weitergegeben worden. Umfeldbedingt sinkende Kosten hätten sich dagegen oft verzögert in niedrigeren Preisen niedergeschlagen. Dies sehe das Kartellamt kritisch. Mundt betonte, er erwarte nun „eine zügige Weitergabe der Entlastung“.
Spritpreise nach Iran-Krieg stark gestiegen
Auslöser der jüngsten Preissprünge war der Iran‑Konflikt, in dessen Verlauf der Iran eine für den Öltransport zentrale Meerenge Richtung Oman blockierte. In der Folge verteuerten sich Benzin und Diesel deutlich – mit spürbaren Auswirkungen für Autofahrer in Deutschland.
Der bundesweite Tagesdurchschnittspreis für Diesel erreichte zwischenzeitlich 2,447 Euro je Liter. Das waren 70 Cent mehr als vor Ausbruch des Krieges und der bislang höchste Wert. Superbenzin der Sorte E10 näherte sich mit bis zu 2,192 Euro je Liter dem bisherigen Rekordniveau aus dem Jahr 2022. Zwischenzeitlich lag der Preis gut 41 Cent über dem Niveau vor Kriegsbeginn. Zuletzt verbilligten sich beide Kraftstoffe um rund drei Cent.
Kritik an asymmetrischer Preisentwicklung
Kartellamt erhält erweiterte Eingriffsrechte
Das Bundeskartellamt beobachtet die Mineralölbranche seit Jahren kritisch. Der Markt ist von wenigen großen Konzernen geprägt, die auf mehreren Stufen der Wertschöpfungskette stark vertreten sind, etwa bei Raffinerien.
Kürzlich wurde die Behörde mit zusätzlichen Befugnissen ausgestattet. Künftig müssen Unternehmen darlegen, dass Preissteigerungen sachlich gerechtfertigt sind. Zudem dürfen Tankstellen ihre Preise nur noch einmal pro Tag anheben. Ziel ist es, gegen überhöhte Spritpreise schneller einschreiten zu können.
Eingreifen nur bei Regelverstößen möglich
Verfahren bleiben langwierig
In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung wies Mundt darauf hin, dass kartellrechtliche Verfahren weiterhin viel Zeit in Anspruch nehmen. Zwar habe die Bundesregierung die Verfahren jüngst beschleunigt, indem betroffene Unternehmen nicht mehr mehrfach vor Gericht ziehen könnten. Dennoch blieben solche Verfahren langwierig.