Die Naturschutzorganisation BUND will in Schleswig-Holstein gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt 7 der Autobahn 20 zwischen der A23 und der Elbe im Kreis Steinburg klagen.
BUND-Landesgeschäftsführer Ole Eggers kündigte an, dass die Organisation vor das Verwaltungsgericht ziehen werde. Der NABU hat dies jedoch nicht vor.
NABU: Verzicht auf Klage ist kein Einverständnis mit A20
Der NABU hat die Planunterlagen eigenen Angaben zufolge geprüft. Man erkenne zwar mehrere Ungenauigkeiten und fachliche Schwächen, sehe aber keinen Anlass, eine Klage einzureichen.
„Unser Verzicht auf die Klage ist kein Einverständnis mit der A20“, teilte der Landesvorsitzende Alexander Schwarzlose mit. Der Verband erkenne aber an, dass die Prüfung insgesamt sorgfältiger als bei anderen Abschnitten der Vergangenheit erfolgt sei. „Unsere verbleibenden Bedenken genügen nicht, um hier eine Klage zu rechtfertigen.“
Zweifel des NABU beziehen sich den Angaben zufolge zum Beispiel auf vorgesehene Kompensationsmaßnahmen für den Kiebitz oder auf das Thema Wasser. Die von Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) in Aussicht gestellten Nachverhandlungen seien der geeignetere Weg zu Verbesserungen als eine Klage, so der Verein.
A20 bietet Ost-West-Verbindung im Norden und neue Elbquerung
Der NABU steht aber weiterhin kritisch zu dem Autobahnprojekt. Es soll von seinem jetzigen Ende bei Bad Segeberg in einem Bogen bis zur Elbe bei Kollmar führen. Dort soll die Autobahn die Elbe unterqueren und in Niedersachsen weiter in Richtung Südwesten verlaufen.
In Schleswig-Holstein würde eine neue Ost-West-Verbindung entstehen. Außerdem würde der Elbtunnel in Hamburg von Verkehr entlastet. Zuletzt war der Rechtsstreit über den Abschnitt zur südlichen Umfahrung von Bad Segeberg nach jahrelangem Stillstand mit einem Kompromiss und dem Zurückziehen der Klagen der Umweltschutzverbände beendet worden.
Nach Überzeugung des NABU unter Berufung auf das Umweltbundesamt ist die A20 das umweltschädlichste Infrastrukturvorhaben Deutschlands. Allerdings habe die Qualität der Planungen spürbar zugenommen. Die umweltschädlichen Auswirkungen könnten damit besser bewältigt werden.
Warum der BUND gegen den Autobahnbau klagt
Der BUND begründet seine Klage im wesentlichen mit dem Klimawandel. Vor diesem Hintergrund sei der Bau neuer Autobahnen nicht zu rechtfertigen. Nach Angaben des BUND-Landesvorsitzenden Dietmar Ulbrich würden für den Abschnitt rund 300 Hektar Land versiegelt.
Nach Eggers Auffassung verstößt die Planung vermutlich gegen Naturschutz- und Artenschutzrecht sowie gegen das EU-Wasserrecht in dem Marschgebiet.
Planfeststellungsbeschluss liegt seit Januar vor
Im November 2007 wurde nach Angaben der Infrastrukturgesellschaft Deges erstmals ein Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt 7 eingeleitet. Der Planfeststellungsbeschluss mit Sofortvollzug erging am 22. Januar 2026.