Lkw-Fahrverbot: Ausnahmen in Berlin und Brandenburg enden

25.09.2026 09:10 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw fährt über eine Brücke über den von Niedrigwasser betroffenen Rhein bei Bendorf
Wegen Niedrigwassers eingeführte Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw enden in Berlin und Brandenburg zum 30. September 2026 (Symbolbild)
©Foto: picture alliance/dpa/Thomas Frey

Die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in Berlin und Brandenburg laufen zum 30. September 2026 aus. Die Sonderregelung war wegen Niedrigwassers und Einschränkungen in der Binnenschifffahrt eingeführt worden.

Die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in Berlin und Brandenburg werden nicht über den 30. September 2026 hinaus verlängert, wie die dpa mitteilt. Die befristete Regelung sollte die Folgen des Niedrigwassers auf deutschen Wasserstraßen abmildern und zusätzliche Transporte auf der Straße ermöglichen.

Das Aussetzen der Lkw-Fahrverbote war umstritten. Die Binnenschifffahrtsbranche fordert mehr Tempo beim Ausbau der Wasserstraßen und eine Fortsetzung der Förderung niedrigwasseroptimierter Schiffe.

Keine Verlängerung der Sonderregelung vorgesehen

Nach Angaben des Brandenburger Verkehrsministeriums soll dies nicht weiter fortgesetzt werden: „Es ist nicht geplant, die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über den 30. September hinaus zu verlängern“, sagte ein Sprecher des Ministeriums.

Auch ein Sprecher der Berliner Senatsverwaltung für Verkehr sagte: „Handlungsleitend ist für uns die Einschätzung der betroffenen Länder sowie des Bundesverkehrsministeriums.“

Niedrigwasser hatte Transporte auf die Straße verlagert

Die Ausnahmeregelung erlaubte bis einschließlich 30. September 2026 sonntägliche Lkw-Transporte von Gütern, die normalerweise über die Binnenschifffahrt befördert werden. Hintergrund waren die zeitweise sehr niedrigen Wasserstände auf deutschen Flüssen, die den Transport per Schiff erheblich einschränkten und besonders die Schiffsführer stark forderten. Um Lieferketten aufrechtzuerhalten, mussten Gütertransporte in vielen Fällen auf die Straße und die Schiene verlagert werden. Die Sonderregelung sollte diese zusätzlichen Verkehre erleichtern.

Von der Lockerung profitierten ausschließlich Transporte, die im Zusammenhang mit den Einschränkungen der Binnenschifffahrt standen. Für alle übrigen Fahrten galt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot weiterhin unverändert.

Weitere Bundesländer halten Ausnahmen bis Ende September

Auch andere von Niedrigwasser betroffene Bundesländer halten an den Ausnahmen noch bis Ende September fest. Dazu zählen Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.

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