Entlastungen bei der Berufskraftfahrerqualifikation

18.08.2026 09:30 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw-Fahrer hinterm Steuer, die Straße vor der Windschutzscheibe
Mit der Reform der BKrFQV werden Prüfungen für Berufskraftfahrer verkürzt und in weiteren Fremdsprachen angeboten (Symbolbild)
© Foto: Claudiad/GettyImages

Die geänderte Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) ist in Kraft. Berufskraftfahrer profitieren von zusätzlichen Prüfungssprachen, kürzeren Prüfungen und weiteren Erleichterungen.

Gestern, am 17. August, wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die Inhalte kurzfristig, mit Wirkung des heutigen Tages in Kraft.

Theoretische Prüfung in weiteren Fremdsprachen

Das Absolvieren der beschleunigten Grundqualifikation nach § 2 BKrFQV wird künftig in neun Fremdsprachen möglich sein. Absolventen können die theoretische IHK-Prüfung neben Deutsch auch in Albanisch, Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch sowie Ukrainisch ablegen.

Praktische Grundqualifikation wird verkürzt

Die praktische Grundqualifikationsprüfung wird deutlich gestrafft. So entfällt der Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Fahrsituationen“ vollständig, die Dauer der Fahrprüfung wird von 120 auf 90 Minuten verkürzt. Generell verkürzt sich die praktische Prüfung der regulären Grundqualifikation von 210 Minuten auf 120 Minuten. Sie besteht künftig aus 90 Minuten Fahrprüfung und 30 Minuten Prüfung.

Weitere Erleichterungen für Fahrer und Unternehmen

Wie von vielen Transportunternehmen gefordert, gibt es künftig Erleichterungen bei der Anerkennung von EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnissen. Im Bereich Personentransport entfällt der Personenbeförderungsscheins. Dazu gibt es Erleichterungen bei der Untersuchung des Sehvermögens. Ukrainisch und Kurmandschi werden als weitere Fremdsprachen bei der Theorieprüfung eingeführt.

Die "erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" finden Sie hier.

Einen ausführlicheren Artikel mit Einschätzungen der Branche finden Sie hier.

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