Nach Kritik an der Umsetzung der Durchfahrverbote für Ortschaften entlang der vielbefahrenen Autobahnen A8 und A93 verlangt der Rosenheimer Landrat Otto Lederer (CSU) Nachbesserungen. Vor allem brachte er den Einsatz von Verwaltungshelfern ins Spiel – nach dem Vorbild von Tirol, wo es Durchfahrverbote schon seit einigen Jahren gibt. „Bei Stau werden dort an zahlreichen Kontrollpunkten speziell geschulte Helfer eingesetzt, die die Verkehrsströme regeln“, sagte Lederer. Dies auch in Bayern umzusetzen, wäre die „größte Verbesserung“. Er habe die Forderung an das Innenministerium gerichtet.
Innenministerium sagt Prüfung zu
In Bayern ist bisher allein die Polizei für die Kontrollen zuständig. „Wir werden die Vorschläge weiter sorgfältig prüfen und stehen dazu in engem Austausch mit allen Beteiligten“, teilte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage zu Lederers Vorschlag mit. Nach der Straßenverkehrs-Ordnung dürfe nur die Polizei den Verkehr regeln. Verwaltungshelfer hätten grundsätzlich keine Weisungsbefugnis gegenüber Verkehrsteilnehmern.
Verbots-Hinweise auf der Autobahn
Die Polizei habe in den vergangenen Monaten tausende Fahrzeuge auf die Autobahn zurückgeschickt, sagte der Polizeivizepräsident von Oberbayern Süd, Michael Siefener, laut Mitteilung des Landratsamtes. Lederer und Siefener sehen einen weiteren Baustein in deutlicheren Verbots-Hinweisen auf der Autobahn unmittelbar vor den entsprechenden Ausfahrten. Lederer hatte zudem bereits eine mehrsprachige Beschilderung angemahnt.
Durchfahrt verboten, aber nur bei Stau
In den oberbayerischen Landkreisen Rosenheim, Berchtesgadener Land und Miesbach gelten die Durchfahrverbote anders als in Tirol nicht an ausgewählten erwartbar verkehrsreichen Tagen, sondern von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen. Aber: nur bei Stau. Erst dann kann die Polizei einschreiten. Planbar ist das für die Beamten nicht – ob und wie sich dies mit Verwaltungshelfern verbessern ließe, blieb zunächst offen. Seit rund sechs Jahren verhängt Tirol die Abfahrverbote. Die Erfahrungen seien gut, hieß es.