Im Brennerstreit hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshof (EuGH) seine Schlussanträge vorgelegt und damit Italien gestärkt. Seiner Einschätzung nach sei nur die Tiroler Blockabfertigung auf der Inntalautobahn erlaubt.
Warum Italien gegen Österreich klagt
Italien hatte Tirol wegen verschiedener Beschränkungen des Lkw-Verkehrs auf der Brennerroute verklagt. Diese seien rechtswidrig.
Auch wenn die Schlussanträge für den Gerichtshof nicht bindend sind, folgen die Richter häufig den Vorschlägen der Generalanwälte. Das endgültige Urteil steht noch aus.
EuGH-Anwalt: Dosierung auf Brennerroute rechtens
Nach Ansicht des Generalanwalts verstößt nur die seit 2018 bestehende Blockabfertigung auf der Inntalautobahn A 12 nicht gegen den von der Europäischen Union vorgegebenen Rechtsrahmen.
Die Dosierung sei rechtlich in Ordnung, wenn sie wegen begründeter Prognosen der Verkehrsüberlastung und unter besonderen Umständen verhängt werde und dabei für bestimmte Autobahnabschnitte ausnahmsweise die Geschwindigkeit begrenzt werde. Das mache Österreich geltend.
Laut dem Mitgliedsstaat schreibe die Blockabfertigung keine vorgegebene Zahl an Lkw vor, die geringere Menge erreiche man, in dem man eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung festlege.
Tiroler Fahrverbote verstoßen laut EuGH-Anwalt gegen EU-Recht
Italien bemängelt in seiner Klage neben der Dosierung aber drei weitere Maßnahmen Österreichs. Bei diesen empfiehlt der Anwalt den Richtern des Europäischen Gerichtshofs, der Klage stattzugeben. Das Nachfahrverbot auf der Inntalautobahn A12, das sektorale Fahrverbot und das Winterfahrverbot würden gegen das Europäische Recht verstoßen.
Warum diese Lkw-Fahrverbote auf dem Prüfstand stehen
So sei das Nachtfahrverbot für Lkw auf Teilabschnitten der A12 nur auf eine zeitliche Verlagerung ausgerichtet, um den Vorteil zu nutzen, dass tagsüber NO2-Konzentrationen besser in der Atmosphäre zersetzt werden und damit geringer ausfallen.
Es sei daher nicht in sich schlüssig, wenn es Ausnahmen für den regionalen und lokalen Verkehr gebe, nur weil keine alternativen Routen vorhanden wären. Zudem hätte Österreich die Verhältnismäßigkeit prüfen müssen.
Das sektorale Fahrverbot auf der A12 legt fest, dass bestimmte Güter auf einem Teilabschnitt der Autobahn anstelle mit dem Lkw per Güterzug transportiert werden müssen.
Auch wenn die Maßnahme geeignet sein könnte, um das Ziel des Umweltschutzes zu erreichen, Österreich hätte 2021 unter anderem prüfen müssen, ob die Fahrverbote gelockert werden können. Damals wurden die in der Luftqualitätsrichtlinie festgelegten Grenzwerte auf relevanten Abschnitten der A12 und A13 eingehalten.
Das Winterfahrverbot gilt Samstags auf der A12 und A13 von Januar bis März. Betroffen sind Lkw mit Ziel Italien, Deutschland oder einem Ziel, bei dem einer der beiden Staaten als Transitland zum Endziel fungiert.
Der Generalanwalt sieht diese Maßnahme als diskriminierend an, da es sich als Transitverkehr ausschließlich auf Fahrten mit Ziel im Ausland beschränke. Zudem habe es zusammen mit den anderen Fahrverboten einen internationalen Güterverkehr mit Lkw am Wochenende „praktisch unmöglich“ gemacht.
Brennerstreit: Tirol und CSU reagieren auf EuGH-Einschätzung
Der Regierungschef des betroffenen österreichischen Bundeslandes Tirol reagierte laut Deutscher Presseagentur unbeeindruckt. „Tirol gibt beim Transit nicht nach“, sagte Landeshauptmann Anton Mattle.
Nun sei es an den Richterinnen und Richtern des EuGH, entweder für die Gesundheit der Menschen oder die Interessen der Frächter zu entscheiden, so der konservative Politiker. Tirol werde immer Mittel ergreifen, um die Bevölkerung vor dem überbordenden Transit zu schützen, so Mattle.
EU-Parlamentarier Ferber: Tirols Lkw-Fahrverbote beenden
Der Europaabgeordnete im europäischen Parlament und verkehrspolitischer Sprecher der CSU-Europagruppe, Markus Ferber, begrüßte dagegen die Position des Generalanwalts: „Das Plädoyer des EuGH-Generalanwalts ist eine Bestätigung für alle Kritiker der Tiroler Verkehrsverhinderungmaßnahmen.“
Üblicherweise folge das Gericht in seiner Entscheidung dem Generalanwalt in vier von fünf Fällen. „Ich bin daher sehr optimistisch, dass Italien mit seiner Klage vor dem EuGH in den zentralen Punkten erfolgreich sein wird.“ Er fordert: „Die Einschränkungen des freien Warenverkehrs durch Fahrverbote für Lkw-Transitverkehr müssen beendet werden.“